Mit diesen Datenschutzhinweisen werden Sie nachstehend gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden DS-GVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten informiert.
Ziel des vorliegenden Online Dienstes ist es, Ihre Antragsdaten direkt zur zuständigen Landesbehörde zu übermitteln. Die Daten werden also erhoben, auf eigenen Wunsch zwischengespeichert, übermittelt und nach einer erfolgreichen Übermittlung bis zu zwei Jahre gespeichert.
Online Dienst „ELiA-Online“ mit Folgenden Leistungen:
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Leistungsschlüssel | Leistungen |
99063009006000 | Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung |
99063012001000 | Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage Erteilung |
99063014006000 | vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung |
99063015001000 | Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung |
99063016006000 | vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung |
99063054261000 | Anzeige über eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage Entgegennahme |
99063001261000 | Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Entgegennahme |
99063055006000 | Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Genehmigung |
99063055261000 | Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Entgegennahme |
99063001006002 | Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für störfallrelevante Änderung |
99063001006001 | Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für wesentliche Änderung |
99063001006003 | Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien |
Die daran anschließende Prüfung, Bearbeitung, Speicherung und Bescheidung von Anträgen sowie die Aufbewahrung der Daten gemäß Ziffer 6 läuft davon getrennt in der zuständigen Landesbehörde unter Zuhilfenahme des jeweiligen Verwaltungs- und Fachverfahrens der zuständigen Landesbehörde ab.
Gemeinsame Verantwortung gemäß Art. 4 Nr. 7 i.V.m. Art. 26 Abs. 1 DSGVO, sowie § 7 Abs. 4 LDSG (SH), § 1-3 ZStBaDiVO und Nr. 3 der Anlage zu § 1 BasisdiensteVO:
Verantwortlich für den Online Dienst ist das Zentrale IT-Management des Landes Schleswig-Holstein:
Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein
Referat StK 30 - Grundsatzangelegenheiten Digitalisierung und E-Government
Niemannsweg 220
24106 Kiel
poststelle@stk.landsh.de
Verantwortlich für das Verwaltungs- und Fachverfahren ist die für Sie zuständige Landesbehörde:
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
E-Mail: poststelle.flintbek@lfu.landsh.de
Tel.: (04347) 704-0
Für Rückfragen zum Datenschutz steht Ihnen zur Verfügung:
für den Online Dienst:
für das Bundesland Schleswig-Holstein
dsb-zit@stk.landsh.de
für das Verwaltungs- und Fachverfahren:
für das Bundesland Schleswig-Holstein
Datenschutzbeauftragte/r
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
schleswig-holstein.de - Landesbehörden: Datenschutzbeauftragte
E-Mail: Datenschutz@mekun.landsh.de
Die im Online Dienst relevante Datenverarbeitung dient dem Zweck, den Bürger bei der Antragstellung digital zu unterstützen und damit einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu Verwaltungsleistungen in Anlagengenehmigung und -zulassung zu ermöglichen (Onlinezugangsgesetz). Die Weiterleitung an das Verwaltungs- und Fachverfahren der zuständigen Landesbehörde erfolgt, um den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Bundesimmissionsschutzverordnung (im folgenden BImSchG/ BImSchV zu ermöglichen.
Ihre Daten werden auf der Grundlage des Onlinezugangsgesetzes (OZG), von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e sowie in Verbindung mit dem des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) verarbeitet.
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Leistungsschlüssel | Leistungen | |
99063009006000 | Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung | § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) § 5 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) § 6 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) § 10 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) |
99063012001000 | Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage Erteilung | § 8 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes Immissionsschutzgesetz –BImSchG) |
99063014006000 | vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung | § 19 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz BImSchG) Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) Anhang 1 |
99063015001000 | Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Erteilung | § 9 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes Immissionsschutzgesetz BImSchG) |
99063016006000 | vorzeitige Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung | § 8a Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz BImSchG) |
99063054261000 | Anzeige über eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage Entgegennahme | § 67 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG ) 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) |
99063001261000 | Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Entgegennahme | §15 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) |
99063055006000 | Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Genehmigung | § 23b Absatz 1 Satz 1 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz BImSchG) |
99063055261000 | Störfallrelevante Errichtung und Betrieb oder störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage Entgegennahme | § 23a Absatz 1 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) |
99063001006002 | Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für störfallrelevante Änderung | § 16a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) |
99063001006001 | Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung für wesentliche Änderung | § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) |
99063001006003 | Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien | § 16b Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) |
Im Online Dienst werden die personenbezogenen Daten über den Antragsprozess erhoben.
Der Antragsteller hat die Möglichkeit mittels der Elster ID den Antrag vollständig digital an das Verwaltungs- und Fachverfahren der zuständigen Landesbehörde zu übermitteln. Alternativ (ohne Elster ID) ist eine elektronische Übermittlung an das Verwaltungs- und Fachverfahren der zuständigen Landesbehörde auch möglich, wenn zusätzlich eine Erklärung über die Richtigkeit der gemachten Angaben ausgedruckt, unterschrieben und postalisch an die zuständige Landesbehörde geschickt wird.
Um eine ordnungsgemäße Verarbeitung zu gewährleisten erfolgt eine technische Protokollierung (z.B. IP-Adresse, Datum).
Sind die Daten erfolgreich an das Verwaltungs- und Fachverfahren der zuständigen Landesbehörde übermittelt, erfolgt auf der Basis der erhobenen und ermittelten Daten die Prüfung, Bearbeitung oder Bescheidung des Antrages.
Für Schleswig-Holstein:
Um es dem Antragsteller im Falle einer technischen oder zeitlichen Unterbrechung zu ersparen, seine Daten erneut in die Antragsmaske einzugeben, besteht im Online Dienst die Möglichkeit einer lokalen und verschlüsselten Zwischenspeicherung als HTML-Datei auf dem aktuellen Computer. Die Zwischenspeicherung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv initiiert werden. Beim Aufruf der Datei wird das Formular wieder gestartet und gegebenenfalls eine Anmeldung am Service Konto ausgelöst und verifiziert. Der Antragsteller muss eigenständig sicherstellen, dass die HTML-Datei von keiner unbefugten Person verwendet wird! Nach der Übermittlung an das Verwaltungs- und Fachverfahren der zuständigen Landesbehörde bzw. nach einem erfolgreichen Ausdruck des Antrages werden die Daten im Online Dienst sofort gelöscht.
Im Verwaltungs- und Fachverfahren der zuständigen Landesbehörde werden die personenbezogenen Daten gemäß Ziffer 4.2 der Aktenordnung des Landes S.-H. 5 Jahre nach Aktenschließung gelöscht, sofern sie für den Vollzug der Anlagengenehmigung und -zulassung nicht mehr benötigt werden und keine abweichenden Aufbewahrungsfristen Im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt sind.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Aufsichtsbehörde wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
für das Bundesland Schleswig-Holstein:
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Telefon: 0431 988-1200, Fax: -1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter https://www.datenschutzzentrum.de/ entnehmen.